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Aktuelle Corona-Verordnung
- Ein Hotel- oder Restaurantbesuch kann jeweils nur mit negativem Test erfolgen bzw. mit einem entsprechenden Impf-oder Genesenennachweis. In der Außengastronomie ist kein Test notwendig.
- Bitte bringen Sie mit:
- Getestete brauchen eine Bescheinigung über einen Negativtest (zum Beispiel vom Testzentrum), die nicht älter als 24 Stunden ist.
- Geimpfte benötigen eine mindestens 14 Tage abgeschlossene Impfung – als Nachweis dient aktuell der Impfpass.
- Vom Coronavirus Genesene können ihren Status durch einen Nachweis über eine durch PCR-Test bestätigte Infektion nachweisen. Die Corona-Infektion darf höchstens 6 Monate zurückliegen.
- Ausgenommen von dieser Nachweis-Pflicht sind alle Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr.