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Aktuelle Corona-Verordnung
  • Ein Hotel- oder Restaurantbesuch kann jeweils nur mit negativem Test erfolgen bzw. mit einem entsprechenden Impf-oder Genesenennachweis. In der Außengastronomie ist kein Test notwendig.
  • Bitte bringen Sie mit:
    • Getestete brauchen eine Bescheinigung über einen Negativtest (zum Beispiel vom Testzentrum), die nicht älter als 24 Stunden ist. 
    • Geimpfte benötigen eine mindestens 14 Tage abgeschlossene Impfung – als Nachweis dient aktuell der Impfpass. 
    • Vom Coronavirus Genesene können ihren Status durch einen Nachweis über eine durch PCR-Test bestätigte Infektion nachweisen. Die Corona-Infektion darf höchstens 6 Monate zurückliegen.
    • Ausgenommen von dieser Nachweis-Pflicht sind alle Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr.